Spekulationsfrist bei Immobilien: wann ein Verkauf steuerfrei ist
Von Ufuk Köroglu, Geschäftsführer Betongold Elite · aktualisiert am 13.10.2026
Kurz beantwortet
Ein Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie ist steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Danach ist er steuerfrei. Selbst genutzte Immobilien sind schon früher steuerfrei, wenn sie im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurden. Bei der Berechnung des Gewinns werden die bereits abgezogenen Abschreibungen berücksichtigt.
Die Grundregel
Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken sind nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Maßgeblich ist jeweils das Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht der Eintrag im Grundbuch oder die Übergabe.
Für Kapitalanleger heißt das: Wer eine vermietete Wohnung nach zehn Jahren und einem Tag verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Einkommensteuer. Wer früher verkauft, versteuert den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz.
Die Ausnahme für Eigennutzung
Steuerfrei ist der Verkauf auch innerhalb von zehn Jahren, wenn die Immobilie
- zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder
- im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Für vermietete Kapitalanlagen greift diese Ausnahme nicht.
So wird der Gewinn berechnet
Veräußerungsgewinn = Verkaufspreis − Verkaufskosten − (Anschaffungskosten − bereits abgezogene Abschreibungen)
Der wichtige Punkt für Kapitalanleger: Die in den Vorjahren geltend gemachte Abschreibung mindert die Anschaffungskosten. Ein Beispiel:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis inklusive Nebenkosten | 250.000 € |
| abgezogene Abschreibung über 6 Jahre | − 30.000 € |
| fortgeführte Anschaffungskosten | 220.000 € |
| Verkaufspreis abzüglich Verkaufskosten | 260.000 € |
| steuerpflichtiger Gewinn | 40.000 € |
Obwohl die Wohnung nur 10.000 Euro über dem Kaufpreis verkauft wurde, sind 40.000 Euro zu versteuern. Je höher die Abschreibung war – etwa nach einem Restnutzungsdauer-Gutachten –, desto stärker wirkt dieser Effekt bei einem frühen Verkauf.
Freigrenze
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 1.000 Euro betragen. Für Immobilien spielt das praktisch kaum eine Rolle.
Vorsicht: gewerblicher Grundstückshandel
Wer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte kauft und wieder verkauft, kann als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden (Drei-Objekt-Grenze). Dann ist der Gewinn unabhängig von der Zehnjahresfrist steuerpflichtig, und es kann Gewerbesteuer anfallen. Wer mehrere Objekte hält und verkaufen will, sollte das vorher steuerlich prüfen lassen.
Was das für Ihre Planung bedeutet
Eine Kapitalanlage-Immobilie sollte so geplant sein, dass Sie sie mindestens zehn Jahre halten können. Muss früher verkauft werden – etwa wegen einer Trennung, eines Umzugs oder finanzieller Engpässe –, wird es steuerlich teuer. Eine solide Finanzierung mit Rücklagen ist deshalb auch Steuerplanung.
Häufige Fragen
Ab wann läuft die Spekulationsfrist?
Ab dem Tag des notariellen Kaufvertrags. Sie endet zehn Jahre später; erst ein Kaufvertrag nach diesem Tag fällt nicht mehr unter § 23 EStG.
Gilt die Frist auch bei geerbten Immobilien?
Bei einer Erbschaft übernehmen die Erben die Frist des Erblassers. Lief sie bereits über zehn Jahre, ist ein Verkauf steuerfrei.
Muss ich die Abschreibung beim Verkauf zurückzahlen?
Nicht direkt. Nach Ablauf von zehn Jahren spielt sie keine Rolle mehr. Innerhalb der Frist erhöht sie den steuerpflichtigen Gewinn, weil sie die Anschaffungskosten mindert.
Zählt auch eine Schenkung als Veräußerung?
Eine unentgeltliche Übertragung ist keine Veräußerung. Bei teilentgeltlichen Übertragungen, etwa mit Übernahme eines Darlehens, kann es anders sein – hier sollte ein Steuerberater draufschauen.
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Termin auswählenDieser Beitrag ist eine allgemeine Information (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Wie sich eine Immobilie in Ihrem Fall auswirkt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und gehört mit Ihrem Steuerberater besprochen. Immobilien sind eine langfristige Anlage; Wertentwicklung und Mieteinnahmen sind nicht garantiert.